Unser Tipp:
Waren Sie einmal am Bau beschäftigt und bei der BUAK gemeldet? Auch nur für wenige Wochen oder Monate, zum Beispiel als Ferialarbeiter? Für Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber Beträge für Urlaub und Urlaubsgeld einbezahlt, auf das Sie Anspruch haben. Binnen 10 Jahren nach Ihrer letzten BUAK-Beschäftigung können Sie diese Urlaubsabfindung noch beantragen. Versäumen Sie das nicht!Link zum Formular
Selbständigenbuch: Sie wollen sich selbständig machen, hier finden Sie nützliche Informationen:
Steuerbuch 2010: Das können Sie beim Steuerausgleich 2009 geltend machen:
Eintragung ins Firmenbuch: Sie wollen Ihre Einzelfirma ins Firmenbuch eintragen lassen? Hier ein Muster: