Zusammenfassend eine Auflistung aller Rechnungsmerkmale gem. § 11 UStG:
Name und Anschrift des liefernden/leistenden und des empfangenden Unternehmers
Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum
das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz
den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist
das Ausstellungsdatum
eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung
UID des liefernden Unternehmer
UID des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,-- übersteigt
Für Kleinbetragsrechnungen (Rechnungsbetrag bis 150 €) gelten folgende Erleichterungen:
Ausstellungsdatum
Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers
Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum
das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung
den anzuwendenden Steuersatz
Ansonsten steht für die "mangelhafte" Rechnung kein Vorsteuerabzug zu!
Stellen Sie daher sicher, dass Sie diese Angaben auf allen Ihren Rechnungen an andere Unternehmer ausweisen. Kontrollieren Sie außerdem die Rechnungen, die Sie als Unternehmer von Ihren Lieferanten etc. erhalten, daraufhin, ob die Rechnungsmerkmale vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, empfehlen wir bei der jeweiligen Firma eine neue & vollständige Rechnung anzufordern. Andernfalls könnte es passieren, dass bei einer späteren Betriebsprüfung die bereits abgezogene Vorsteuer zurückbezahlt werden muss.