Alle Werte sind auf Jahresbasis. Für jeden Monat, in dem die Strecke Wohnung - Arbeitsplatz überwiegend zurückgelegt wird, steht 1/12 des Jahresbetrages zu.
Die Beantragung kann entweder im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein, oder im Zuge der laufenden Lohnverrechnung durch Ihren Arbeitgeber (Formular L34) erfolgen. Hier finden Sie das Formular.
Kleines Pendlerpauschale: Öffentliches Verkehrsmittel zumutbar
(§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG):
seit 1.7.2008
1.7.2007-30.6.2008
2006-30.6.2007
2004-2005
ab 20 km jährlich
630 €
546 €
495 €
450 €
ab 40 km jährlich
1.242 €
1.080 €
981 €
891 €
ab 60 km jährlich
1.614 €
1.614 €
1.467 €
1.332 €
Großes Pendlerpauschale: Öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar
(§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG):